Das Märchen vom kommunalen Wohnungsbau

 

Seit langer Zeit fordert die SPD-Fraktion und allen voran der Bürgermeister, dass eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden müsse, um dem eklatanten Wohnungsmangel im Sinne der Daseinsvorsorge entgegenzuwirken.

Der Bürgermeister lässt dabei keine Gelegenheit aus, den Stadtverordneten, also der Politik vorzuwerfen, dass sie die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft abgelehnt hätten.

Das ist einfach unwahr!

Die Diskussion ist nicht neu. Im Bauausschuss v. 4.2.2019 wurden für die Bebauung der städtischen Grundstücke Alt Rensefeld 39-43 verschiedene Finanzierungskonzepte vorgestellt. Gemäß der Niederschrift (--> Allris) erfolgte auf Antrag der CDU folgender Beschluss

Gemeint ist hier natürlich keine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, sondern eine privatwirtschaftliche. Grundsätzlich kann dieser Beschluss so gewertet werden, dass auch bei künftigen Bauvorhaben eine Quote von einem Drittel für sozialen Wohnungsbau vorzusehen ist und zwar über das Instrument eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt und dem jeweiligen Investor.

Diese Diskussion um eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft führte am 14.08.2019 dazu, dass im Hauptausschuss Herr Olaf Schulze, Bürgermeister aus Geesthacht, über das dortige Projekt berichtete. Dazu schreibt die LN am 21.08.2019:

Wohnungsbaugesellschaft_LN

FAZIT dieser sehr grundlegenden Information ist, dass das Modell Geesthacht nicht einfach auf Bad Schwartau übertragbar ist. Denn im Gegensatz zu Geesthacht verfügt Bad Schwartau über keinen nennenswerten eigenen Wohnungsbestand. Schulze machte deutlich, dass eine kommunale Baugesellschaft nicht der Königsweg sei, zum einen habe man "Glück" gehabt und zum anderen "müsse man die ersten zehn bis 15 Jahre noch etwas dazuschießen".

Nicht nur das, sondern auch der nötige personelle Aufwand und die Kosten einer Gesellschaftsgründung führten dazu, dass das Projekt einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft bis heute nicht weiter verfolgt wird.

Dennoch hält der Bürgermeister immer noch an dieser Idee fest.

 

Die Thematik der Unterbringung von Flüchtlingen wurde im Sozialausschuss am 29.09.2020 weiter beraten und die Ausschussvorsitzende schlägt vor, als "Grundstock" für eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft vier Immobilien anzukaufen. Damit wird vollends deutlich, dass die Stadt in der Tat über keine nennenswerten Liegenschaften verfügt, die man sinnvollerweise in eine solche Gesellschaft einbringen könnte.

Die nächste Station in dieser Diskussion ist das Thema einer Flüchtlingsunterkunft in Marienholm im November 2021. Auch dazu berichtet die LN ausführlich in mehreren Artikeln.

Hauptargument des Bürgermeisters gegenüber den recht aufgebrachten Anwohnern, die sich nicht "mitgenommen" fühlten, war der Vorwurf an die Poilitik:

"Die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft habe die Politik abgelehnt".

DIE Politik hat bis heute gar nichts abgelehnt, da die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft -auch von Seiten der Verwaltung- gar nicht weiter betrieben wurde. Es wurde ein anderer Weg zur Förderung des Wohnungsbaus gewählt, nämlich das Instrument städtebaulicher Verträge.

 

Neben diesem Instrument gibt es durchaus weitere Möglichkeiten,

  • Baulandmanagement, das die Vergabe an die Realisierung sozialen Wohnungsbaus bindet
  • Vergabe von Grundstücke an bestimmte Einkommens- und Haushaltsgruppen
  • Quotierungen bei größeren Um- und Neubauvorhaben
  • Übernahme von Mietpatenschaften

und sicherlich noch weitere.

Verbreitet wird dieses Märchen jedoch bis heute 

 

 

 

 

 

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