1. Nach jahrelangem Kampf und Streit um den Ankauf des Amtsgerichts, wurde im Jahr 2014 von der Politik beschlossen, das Alte Amtsgerichtsgebäude zu kaufen. Darüber berichtete die LN vom 2.12.2014 - der Artikel ist hier einsehbar.
2. Bereits im Jahr 2015 wurde von der WBS ein umfassendes Nutzungskonzept für das Amtsgericht erstellt.
Nutzungskonzept der WBS aus dem Jahr 2015
3. Im Jahr 2016 wurde dieses Konzept im Finanzausschuss vorgestellt und ein Planungsbüro zur Prüfung dieses Konzepts beauftragt. Dieses Gutachten wurde von dem Unternehmen EWERS - DÖRNEN & PARTNER entwickelt und Ende 2016 im Finanzausschuss vorgestellt. Das Konzept finden Sie hier.
4. Obwohl es weder einen Beschluss noch einen Auftrag an dieses Planungsbüro gab, das Bürgermeisterbüro und das Ordnungsamt im Amtsgericht unterzubringen, hat dies die Verwaltung unter Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann trotzdem in Auftrag gegeben. Siehe Seite 26 und 27 (Ordnungsamt im Dachgeschoss und Bürgermeisterbüro samt Vorzimmer im Obergeschoss). Vorgesehen war lediglich, das Trauzimmer im Gebäude einzuplanen.
5. Desweiteren hat die Verwaltung ohne Vorgabe und Beschluss durch die städtischen Gremien eine Nutzungplanung als Hotel beauftragt. Siehe S.2
6. Das Gutachten mit den nicht beauftragten Leistungen kam auf eine reine Sanierungssumme von ca. 6 Millionen Euro.
Die daraufhin stattfindende Diskussion führte im Einvernehmen mit der CDU-Fraktion dazu, das Gutachten überarbeiten zu lassen und zwar hinsichtlich folgender Aspekte:
Laut Beschluß des Finanzausschusses vom 21.11.2016 ist die Erweiterung des Gutachtens vorgesehen. Die Erweiterung umfasst dabei:
- kein DG-Ausbau
- keine gesonderte Gastronomie
- weitgehende Erhaltung der Raumstruktur (Denkmalschutz und Kostenreduktion)
- keine Hotelnutzung
- Gegenrechnung des Verkaufs vom Museum, Haus der Senioren, Gebäude Kreisgesundheitsamt
- Suche nach möglichen Investoren.
Im Zusammenhang der anstehenden Haushaltskonsolidierung wurde von der Politik mit knapper Mehrheit diese weitergehende - obwohl beschlossene - gutachterliche Tätigkeit abgelehnt und im Konzept einer Prioritätenliste auf das Haushaltsjahr 2018 verschoben. D.h. der diesbezügliche Beschluss des Finanzausschusses vom 21.11.2016 ist bis heute nicht umgesetzt.
Im Klartext: 6 Jahre sind verstrichen, ohne dass Bürgermeister und Verwaltung die konzeptionelle Planung zum Amtsgerichtsgebäude weiter verfolgt hätten.
7. Wenn der Bürgermeister im LN Artikel vom 31.3.2022 in der Kandidatenbefragung zum Amtsgericht sagt:
"Ich freue mich, dass ich nach zehn Jahren des Stillstandes den gordischen Knoten zerschlagen, den Kaufvertrag unterschreiben und ein Nutzungskonzept als generationenübergreifende Begegnungsstätte... der Verwaltung vorlegen durfte",
dann ist daran lediglich wahr, dass das Amtsgericht im Jahr 2019 tatsächlich von der Stadt erworben wurde. Ein Nutzungskonzept oder gar die weitergehende Begutachtung gibt es bis heute nicht.
8. Ganz im Gegenteil: Noch in diesem Jahr 2022 teilte die Verwaltung innerhalb der Gremien folgendes mit:
- ein Nutzungskonzept könne die Verwaltung aus personellen und fachlichen Gründen nicht erstellen, sondern dies müsse extern vergeben werden
- ein Nutzungskonzept könne solange nicht erstellt werden, bis die Voruntersuchung zur Aufnahme des Projekts in städtebauliche Fördermaßnahmen beschlossen sei.
Mit anderen Worten: ein Nutzungskonzept gibt es bisher nicht und ist auch nicht beaufragt!
9. Darüberhinaus sind beim Ankauf des Amtsgerichts gravierende Fehler gemacht worden, so dass der Stadt 400.000 € (vierhunderttausend) an möglichen Fördermitteln entgangen sind.
Eine ausführliche Dokumentation zu diesem Vorgang wird aktuell erstellt und hier publiziert.